Führerscheinklasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg. Diese müssen zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen zzgl. Fahrer ausgelegt und gebaut sein. Sie sind auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von nicht mehr als 750 kg zulässig. Bei Anhängern über 750 kg zG, darf die zG der Kombination 3.500 kg nicht übersteigen.

 

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

 

Eingeschlossene Klassen: AM und L

 

Hinweis: Wer einen Automatik-Führerschein macht, darf auch nur Automatikfahrzeuge fahren.

 

Für die Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff (à 90 Minuten) und 2 Doppelstunden (bei Erweiterung 6 Doppelstunden) Zusatzstoff vorgeschrieben.

 

In der Praxis fallen bei Klasse B neben der Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung 12 Sonderstunden an: 5 Überland, 4 Autobahn und 3 bei Dunkelheit. Im Durchschnitt benötigen Fahrschüler mindestens 30 Fahrstunden, d.h. 15 Doppelstunden.

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