Führerscheinklasse A2

Es dürfen Leichtkrafträder mit einer maximalen Leistung von bis 35 kWmit dem Führerschein A2 geführt werden.

 

Für die Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff (à 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben.

 

Die praktische Grundausbildung erfolgt nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden hängt von den Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der Führerscheinerwerber ab. Verpflichtend sind 5 Fahrstunden (à 45 Minuten) Überland (Bundes- oder Landstraße), 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

 

Falls der Prüfling bereits den Führerschein A1 besitzt, gilt Folgendes:

 

Hat der Bewerber Klasse A1 noch nicht zwei Jahre, reduziert sich die Zahl der Sonderfahrten auf 3 Fahrstunden Überland, 2 Autobahn und 1 bei Dunkelheit.

 

Wer seit zwei Jahren im Besitz der Führerscheinklasse A2 ist, braucht keine Theorie- und Praxisstunden mehr zu nehmen. Der Fahrlehrer muss sich aber – bevor er den Fahrschüler zur Prüfung vorstellt – davon überzeugen, dass er in der Praxis die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

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