Führerscheinklasse A1

Es dürfen Leichtkrafträder mit dem Führerschein A1 geführt werden. Die Klasse A1 beinhaltet zudem noch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und einer maximalen Leistung von 15 kW/20,4 PS.

 

Mit dem A1 Führerschein ist man zudem berechtigt, alle Krafträder der Führerscheinklasse AM zu führen. Dazu gehören zweirädrige Kleinkrafträder und einige weitere.

 

Für die Theorie sind 12 Doppelstunden (à 90 Minuten) Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben.

 

In der Praxis erfolgt eine Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden hängt von den Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Erwerbers ab. Verpflichtend sind 5 Fahrstunden (à 45 Minuten) Überland (Bundes- oder Landstraße), 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

 

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