Führerscheinklasse A

In der Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff (à 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben.

 

Die praktische Grundausbildung erfolgt nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der Führerscheinerwerber ab. Verpflichtend sind 5 Fahrstunden (à 45 Minuten) Überland (Bundes- oder Landstraße), 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

 

Falls der Prüfling bereits den Führerschein A1 besitzt, sind 3 Fahrstunden Überland, 2 Autobahn und 1 bei Dunkelheit notwendig.

 

Wer seit zwei Jahren im Besitz der Führerscheinklasse A2 ist, braucht keine Theorie- und Praxisstunden mehr zu nehmen. Der Fahrlehrer muss sich aber, bevor er den Fahrschüler zur Prüfstelle schickt, davon überzeugen, dass letzterer in der Praxis die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Ralph`s Fahrschule
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